Willkommen bei der HDP

Neuer Versorgungsvertrag SGB V Häusliche Krankenpflege zwischen HDP und AOK.

Ihre Vorteile:
Alle von Ihnen ausgestellen Verordnungen, werden bei sachlicher richtiger Ausfertigung zu
100% genehmigt!

Diese Regelung gilt nur für Pflegedienste die dem Rahmenvertrag der HDP beigetreten sind.

   

Versorgungsvertrag

Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren im Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V ) radikal entbürokratisiert !

AOK

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