Versorgungsvertrag

 


Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren im Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V )

radikal entbürokratisiert

Die AOK in Hessen und die HDP (Hessische Dienstleistungsgesellschaft für Pflegeeinrichtungen)

haben einem neuen zukunftsweisenden Rahmenvertrag geschlossen. Damit wurde umgesetzt, was einerseits den neuen gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung Rechnung trägt. Andererseits lässt man den Beteiligten vor Ort den Spielraum um eine patientenorientierte Dienstleistung zu erbringen, die auch den wirtschaftlichen Belangen des Pflegedienstes gerecht wird. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand immer der Gedanke, nur so viel an Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen zu vereinbaren, wie es der Nachweis der Qualitätsanforderung und der transparenten Leistungserbringung erforderlich macht. Die zeitlichen Einsparungen werden sich bei allen Akteuren, die in der Kette der Versorgung stehen bemerkbar machen. Alle Beteiligte, wie der Arzt, der die Verordnung ausstellt, sowie der Pflegedienst und die Kostenträger werden durch das starke Reduzieren der Verwaltungsprozesse profitieren. Diese eingesparten Ressourcen machen sowohl eine menschlichere als auch wirtschaftlichere Versorgung möglich.

Dies wird erreicht durch :

  1. Die Entbürokratisierung von Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren

  2. Transparente und qualitätsorientierte Leistungserbringung

  3. Leistungsgerechte Vergütung.

Was heisst das konkret für die ambulante Versorgung im häuslichen Bereich?

  • Die sachgerechte Verordnungen, die der Hausarzt ausstellt, werden ohne zusätzliche

Rückfragen genehmigt.

  • Durch eine pauschale Vergütung wird dem Pflegedienst mehr Gestaltungsmöglichkeiten

gegeben und für den Versicherten eine patientenorientierte Versorgung ermöglicht.

  • Sowohl für das Genehmigungsverfahren als auch für Abrechnung werden durch den

    DTA (Botschafteraustausch) die Vorgänge vereinfacht und beschleunigt.

  • Der Pflegedienst erfährt Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Qualitätsanforderungen.

  • Es kommt durch Teil- oder Vollübernahme der Verwaltungsarbeit durch die HDP im Pflegedienst zu neu gewonnen Zeitressourcen.


Pressemitteilungen hierzu -->