Abrechnungsservice

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen im Bereich SGB V, SGB XI und SGB XII ist für viele Pflegeeinrichtungen eine Herausforderung. Zum einen ist die Abrechnung zeitintensiv, zum anderen benötigt man dafür Mitarbeiter, die sehr gut in die Leistungsbeschreibungen und Vergütungsvereinbarungen eingearbeitet sind. Der kleinste Fehler führt zu Stornos, welche dann oft unbearbeitet in einem Papierstapel verschwinden, da im Pflegealltag die Zeit zur Bearbeitung der Stornos fehlt. Den Pflegeeinrichtungen geht daher häufig Geld für erbrachte Leistungen verloren, für die sie in Vorleistung gegangen sind.

Wir übernehmen für unsere Kunden die Abrechnung der erbrachten Leistungen als Komplettpaket (Rechnungen an Kranken- und Pflegekassen, Sozialamt, Privatrechnungen) oder entsprechend der individuellen Wünsche Teilbereiche der Abrechnung. Für alle über uns abgerechneten Leistungen übernehmen wir kostenfrei die Bearbeitung von etwaigen Stornos.

Für die Abrechnung der Leistungen arbeiten wir mit einer Abrechnungsgesellschaft zusammen, die nach Eingang der Unterlagen eine Auszahlung des Rechnungsbetrages in Form eines Abschlags an unsere Kunden veranlasst. Wie schnell die Auszahlung erfolgen soll, wird individuell mit der Pflegeeinrichtung vereinbart.

Kontakt

Hessische Dienstleistungsgesellschaft
für Pflegeeinrichtungen mbH

Schorbachstraße 9
35510 Butzbach
Telefon: 0 60 33 / 70 40 0
Fax: 0 60 33 / 70 40 109
E-Mail: info@h-d-p.org

Kooperationspartner des

Ambulanter Stationärer PflegeVerband Hessen e.V.